Mitarbeiter der Verbraucherschutz-Zentralen sollen die Funktion eines Wächters über die Finanzmärkte übernehmen, indem sie unter anderem Beratungsgespräche auswerten und Hinweise auf kriminelle Aktivitäten an zentraler Stelle sammeln.
Im Fokus der Finanzmarktwächter stehen unfaire Vertriebsmethoden, mangelnde Aufklärung der Kunden, ineffiziente Produkte oder Störungen im Wettbewerb. Insbesondere bei verbraucherunfreundlichen Verhalten der Banken, sowie im Bereich der fragwürdigen Kapitalanlage am Grauen Kapitalmarkt, aber auch bei rechtswidrigen Geschäftspraktiken bei der vorgeblichen Vermittlung von schufafreien Krediten sollen die Verbraucher frühzeitiger gewarnt und ein schnelleres Eingreifen staatlicher Stellen ermöglicht werden.
Die Verbraucherschützer sollen dazu eng mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammenarbeiten und den Aufsichtsbehörden vor Ort gewonnene Erkenntnisse zeitnah zur Verfügung stellen. Dies soll ein gezielteres und frühzeitigeres Eingreifen bei Unregelmäßigkeiten ermöglichen.
Die Verbraucherschützer sollen dabei lediglich über Probleme informieren, selbst aber keine Strafen verhängen können. Mögliche Sanktionen sind weiterhin Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Überlegungen, welche die Bafin verpflichten würde Hinweisen der Finanzmarktwächter innerhalb einer bestimmten Frist nachzugehen und eine Stellungnahme abzugeben, haben wenig Aussicht auf Erfolg. Nach Vorstellung von CDU/CSU sollen die Verbraucher außerdem kein Recht auf Auskunft bekommen.
Es ist zweifelsohne sinnvoll, Informationen über Probleme am Kapitalmarkt an zentraler Stelle zusammenzuführen. Allerdings nützt dies wenig, wenn die von dem Finanzmarktwächter gegebenen Hinweise dann letztendlich von den zuständigen Behörden aufgrund ineffizienter Strukturen und Personalmangel doch wieder zu langsam bearbeitet oder gänzlich ignoriert werden. Anstatt also einen kompetenzlosen Finanzmarktwächter zu finanzieren, wäre es sinnvoller dieses Geld direkt bei den für die Aufsicht/ Strafverfolgung zuständigen staatlichen Stellen einzusetzen.
Die Schaffung eines Finanzmarktwächters führt darüber hinaus zu potentiellen Interessenkonflikten, da die neue Funktion der Verbraucherzentralen einerseits den Verbraucher schützen, andererseits jedoch eine halbstaatliche Kontrollfunktion übernehmen soll. Auch ist fraglich, ob es tatsächlich einer weiteren Einrichtung bedarf, welche Kundenbeschwerden nachgeht. Insbesondere aufgrund des bedenklichen halbstaatlichen Charakters entsteht die Gefahr von Kompetenzgerangel zulasten der betroffenen Verbraucher.
Letztlich ist der Finanzmarktwächter eines von vielen Beispielen, wie der deutsche Staat versucht die Verantwortung für seine Bürger an andere Stellen abzuwälzen und die Lösung der eigentlichen Probleme verschleppt.
Stand: Oktober 2014
Tags: Initiative Finanzmarktwächter Finanzwächter Verbraucherzentrale Bundesverband Stiftung Warentest Finanzdienstleistungen Grauer Kapitalmarkt BaFin Schutz Kleinanleger
Im Fokus der Finanzmarktwächter stehen unfaire Vertriebsmethoden, mangelnde Aufklärung der Kunden, ineffiziente Produkte oder Störungen im Wettbewerb. Insbesondere bei verbraucherunfreundlichen Verhalten der Banken, sowie im Bereich der fragwürdigen Kapitalanlage am Grauen Kapitalmarkt, aber auch bei rechtswidrigen Geschäftspraktiken bei der vorgeblichen Vermittlung von schufafreien Krediten sollen die Verbraucher frühzeitiger gewarnt und ein schnelleres Eingreifen staatlicher Stellen ermöglicht werden.
Die Verbraucherschützer sollen dazu eng mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammenarbeiten und den Aufsichtsbehörden vor Ort gewonnene Erkenntnisse zeitnah zur Verfügung stellen. Dies soll ein gezielteres und frühzeitigeres Eingreifen bei Unregelmäßigkeiten ermöglichen.
Die Verbraucherschützer sollen dabei lediglich über Probleme informieren, selbst aber keine Strafen verhängen können. Mögliche Sanktionen sind weiterhin Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Überlegungen, welche die Bafin verpflichten würde Hinweisen der Finanzmarktwächter innerhalb einer bestimmten Frist nachzugehen und eine Stellungnahme abzugeben, haben wenig Aussicht auf Erfolg. Nach Vorstellung von CDU/CSU sollen die Verbraucher außerdem kein Recht auf Auskunft bekommen.
Es ist zweifelsohne sinnvoll, Informationen über Probleme am Kapitalmarkt an zentraler Stelle zusammenzuführen. Allerdings nützt dies wenig, wenn die von dem Finanzmarktwächter gegebenen Hinweise dann letztendlich von den zuständigen Behörden aufgrund ineffizienter Strukturen und Personalmangel doch wieder zu langsam bearbeitet oder gänzlich ignoriert werden. Anstatt also einen kompetenzlosen Finanzmarktwächter zu finanzieren, wäre es sinnvoller dieses Geld direkt bei den für die Aufsicht/ Strafverfolgung zuständigen staatlichen Stellen einzusetzen.
Die Schaffung eines Finanzmarktwächters führt darüber hinaus zu potentiellen Interessenkonflikten, da die neue Funktion der Verbraucherzentralen einerseits den Verbraucher schützen, andererseits jedoch eine halbstaatliche Kontrollfunktion übernehmen soll. Auch ist fraglich, ob es tatsächlich einer weiteren Einrichtung bedarf, welche Kundenbeschwerden nachgeht. Insbesondere aufgrund des bedenklichen halbstaatlichen Charakters entsteht die Gefahr von Kompetenzgerangel zulasten der betroffenen Verbraucher.
Letztlich ist der Finanzmarktwächter eines von vielen Beispielen, wie der deutsche Staat versucht die Verantwortung für seine Bürger an andere Stellen abzuwälzen und die Lösung der eigentlichen Probleme verschleppt.
Stand: Oktober 2014
Tags: Initiative Finanzmarktwächter Finanzwächter Verbraucherzentrale Bundesverband Stiftung Warentest Finanzdienstleistungen Grauer Kapitalmarkt BaFin Schutz Kleinanleger