Leider fallen die Verbraucherzentralen
oft negativ durch fragwürdige Aussagen und Testkriterien auf. Insgesamt
sind große Zweifel angebracht, ob die Verbraucherzentralen den Status
der kompetenten Verbraucherschützer zu Recht genießen.
Die Verbraucherzentralen in Deutschland sind unter anderem aus allgemeinen Steuermitteln finanzierte gemeinnützige Vereine, welche sich den Verbraucherschutz und die Beratung von Konsumenten zum Auftrag gemacht haben. Die Verbraucherzentralen nehmen dabei für sich in Anspruch stets Neutralität zu wahren, sowie objektiv und wissenschaftlich zu arbeiten. Aufgrund ihrer vordergründig kritischen Haltung insbesondere gegenüber der Finanzindustrie, gepaart mit der vermeintlichen Objektivität und Sachkompetenz genießen die Verbraucherzentralen in Deutschland hohes Ansehen. [1] Bei genauerer Betrachtung ist allerdings fraglich, ob sie ihrem guten Ruf gerecht werden. Während die einseitige und beschönigende Präsentation von Fakten z.B. von Seiten der Versicherungskonzerne insofern verzeihlich ist, da das dahinterstehende Interesse offenkundig ist, so ist die teilweise inkompetente Darstellung einiger Fakten und Sachverhalte durch die Verbraucherzentralen in höchstem Maße ärgerlich.
Ritter Sport Niederlage
Die Stiftung Warentest bewertete die Schokolade der Sorte Ritter Voll-Nuss in einem Test mit „mangelhaft“, da der Geschmacksstoff Piperonal als "natürlich" deklariert war. Stiftung Warentest meint nicht nur, dass dies falsch ist, sondern geht so weit zu behaupten, dass die Schokolade wegen Irreführung nicht verkauft werden dürfe. Gemäß Verbraucherrechtler Christian Solmecke beruht das Testergebnis allerdings auf einer sehr engen Auslegung der EU-Aromaverordnung, da es durchaus strittig ist, ob der Stoff nach den geltenden Verordnungen nicht doch als "natürlich" definiert werden kann. „Der Verbraucher wurde jedoch nicht davon in Kenntnis gesetzt, sondern ihm wurde suggeriert, dass das Produkt gänzlich unnatürlich ist." Die Konsumenten wurden seiner Meinung nach eher durch das überzogene Urteil der Stiftung Warentest als durch das Produkt getäuscht. Das Landgericht München hat sich der Sichtweise angeschlossen und entschied in der ersten Instanz zugunsten des Herstellers: Die Prüfer dürfen vorerst nicht mehr behaupten, dass die Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein künstlich erzeugtes Vanillearoma enthält. Im September 2014 bestätigte das Oberlandesgericht München die Entscheidung. [2]
Maltose im Fruchtsaft
Einen dem Ritter Sport ähnlichen Fall gab es bereits im Jahr 1997 als die Stiftung Warentest unter dem Titel "Gesundheit aus dem Glas?" einen Testbericht von 20 Mehrfruchtsäften veröffentlichen wollte. Darin sollten zwei Säfte mit der Gesamtnote "mangelhaft" bewertet werden, obwohl die Einzelbewertungen zwischen "sehr gut" und "zufriedenstellend" lagen und nur die chemische Qualität mit "mangelhaft" eingestuft wurde. Zur Erläuterung hieß es in dem beabsichtigten Bericht, dass bei den betreffenden Säften hohe Maltosewerte gefunden worden seien. Nach Ansicht der Tester sollten diese gemäß der Zusammensetzung des Produktes nicht vorkommen und seien daher nur durch einen (unerlaubten) Zuckerzusatz erklärbar. Der Hersteller erwirkte damals aber noch vor Veröffentlichung eine einstweilige Verfügung und so wurde der betreffende Saft im veröffentlichten Testbericht nicht erwähnt. [3]
Die Verbraucherzentralen in Deutschland sind unter anderem aus allgemeinen Steuermitteln finanzierte gemeinnützige Vereine, welche sich den Verbraucherschutz und die Beratung von Konsumenten zum Auftrag gemacht haben. Die Verbraucherzentralen nehmen dabei für sich in Anspruch stets Neutralität zu wahren, sowie objektiv und wissenschaftlich zu arbeiten. Aufgrund ihrer vordergründig kritischen Haltung insbesondere gegenüber der Finanzindustrie, gepaart mit der vermeintlichen Objektivität und Sachkompetenz genießen die Verbraucherzentralen in Deutschland hohes Ansehen. [1] Bei genauerer Betrachtung ist allerdings fraglich, ob sie ihrem guten Ruf gerecht werden. Während die einseitige und beschönigende Präsentation von Fakten z.B. von Seiten der Versicherungskonzerne insofern verzeihlich ist, da das dahinterstehende Interesse offenkundig ist, so ist die teilweise inkompetente Darstellung einiger Fakten und Sachverhalte durch die Verbraucherzentralen in höchstem Maße ärgerlich.
Ritter Sport Niederlage
Die Stiftung Warentest bewertete die Schokolade der Sorte Ritter Voll-Nuss in einem Test mit „mangelhaft“, da der Geschmacksstoff Piperonal als "natürlich" deklariert war. Stiftung Warentest meint nicht nur, dass dies falsch ist, sondern geht so weit zu behaupten, dass die Schokolade wegen Irreführung nicht verkauft werden dürfe. Gemäß Verbraucherrechtler Christian Solmecke beruht das Testergebnis allerdings auf einer sehr engen Auslegung der EU-Aromaverordnung, da es durchaus strittig ist, ob der Stoff nach den geltenden Verordnungen nicht doch als "natürlich" definiert werden kann. „Der Verbraucher wurde jedoch nicht davon in Kenntnis gesetzt, sondern ihm wurde suggeriert, dass das Produkt gänzlich unnatürlich ist." Die Konsumenten wurden seiner Meinung nach eher durch das überzogene Urteil der Stiftung Warentest als durch das Produkt getäuscht. Das Landgericht München hat sich der Sichtweise angeschlossen und entschied in der ersten Instanz zugunsten des Herstellers: Die Prüfer dürfen vorerst nicht mehr behaupten, dass die Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein künstlich erzeugtes Vanillearoma enthält. Im September 2014 bestätigte das Oberlandesgericht München die Entscheidung. [2]
Maltose im Fruchtsaft
Einen dem Ritter Sport ähnlichen Fall gab es bereits im Jahr 1997 als die Stiftung Warentest unter dem Titel "Gesundheit aus dem Glas?" einen Testbericht von 20 Mehrfruchtsäften veröffentlichen wollte. Darin sollten zwei Säfte mit der Gesamtnote "mangelhaft" bewertet werden, obwohl die Einzelbewertungen zwischen "sehr gut" und "zufriedenstellend" lagen und nur die chemische Qualität mit "mangelhaft" eingestuft wurde. Zur Erläuterung hieß es in dem beabsichtigten Bericht, dass bei den betreffenden Säften hohe Maltosewerte gefunden worden seien. Nach Ansicht der Tester sollten diese gemäß der Zusammensetzung des Produktes nicht vorkommen und seien daher nur durch einen (unerlaubten) Zuckerzusatz erklärbar. Der Hersteller erwirkte damals aber noch vor Veröffentlichung eine einstweilige Verfügung und so wurde der betreffende Saft im veröffentlichten Testbericht nicht erwähnt. [3]
E-Bikes
Im Rahmen eines Testes von E-Bikes im Sommer 2013 schrieb Stiftung Warentest: „Vier E-Bikes […] überschreiten die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung. Der elektrische Antrieb samt Fahrradrahmen funktioniert wohl als Antenne und sendet elektromagnetischen Schmutz. Zwei Räder können den Funkverkehr von Rettungsdiensten, der Feuerwehr und der Polizei stören.“
Nach massiver Kritik an dieser fragwürdigen Aussage, musste Stiftung Warentest einräumen: „Die Fahrräder […] überschreiten zwar die gesetzlichen Grenzwerte für funkstörende Beeinflussungen, eine Störung der Funkdienste von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen erscheint allerdings unwahrscheinlich, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat.“ [4]
Schufa
Generell erscheint die Kompetenz der Stiftung Warentest auch im Finanzbereich oft sehr fragwürdig. So unterliegen die Tester in einem Artikel über die Schufa dem Irrtum, dass diese die Kreditwürdigkeit einer Person beurteile. Offensichtlich haben die Tester die im Artikel zitierte Aussage dass „der Score auch nach dem erklärten Willen der Schufa nur ein Hilfsmittel bei der Kreditentscheidung sein [soll]." nicht verstanden. Tatsächlich gibt die Schufa lediglich Auskunft über die Stetigkeit einer Person. Der ermittelte Score besagt nur, wie verlässlich sich die Person in der Vergangenheit darstellte und wie wahrscheinlich die zukünftige Bedienung der Verbindlichkeiten auf Basis dieser Daten erscheint. Dies ist ein Aspekt welcher vom Kreditgeber berücksichtigt wird um die Kreditwürdigkeit des potentiellen Schuldners zu ermitteln – es ist jedoch nicht die Kreditwürdigkeit an sich.
"Welche Faktoren den Scorewert im Einzelnen bestimmen, wird von der Schufa als Geschäftsgeheimnis behandelt. Angeblich will sie so verhindern, dass Bürger bewusst Risikofaktoren umgehen. Fest steht aber, dass so wichtige Punkte wie ein fester Job oder ein hohes Einkommen nicht von der Schufa gespeichert werden und damit auch nicht in den Score einfließen. Die Zahlungsfähigkeit wird also nicht berücksichtigt, während scheinbar unverfängliche Umstände, die aber gespeichert sind, den Score hochtreiben können." [5]
Abgesehen davon, dass es wenig wünschenswert erscheint der Schufa auch noch Daten über das Einkommen einer Person mitzuteilen, sagt ein fester Arbeitsvertrag und ein hohes Einkommen an sich wenig über die Kreditwürdigkeit / Zahlungsfähigkeit aus. Um diese beurteilen zu können, müsste die Schufa nicht nur die Einnahmen, sondern auch sämtliche Ausgaben des Kunden kennen. Die Einkommenssituation des Kunden ist für die Schufa jedoch nicht relevant, da sie eben nicht die Kreditwürdigkeit oder die Zahlungsfähigkeit beurteilt, sondern lediglich Wahrscheinlichkeiten für die Verlässlichkeit einer Person zu berechnen versucht.
Im Rahmen eines Testes von E-Bikes im Sommer 2013 schrieb Stiftung Warentest: „Vier E-Bikes […] überschreiten die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung. Der elektrische Antrieb samt Fahrradrahmen funktioniert wohl als Antenne und sendet elektromagnetischen Schmutz. Zwei Räder können den Funkverkehr von Rettungsdiensten, der Feuerwehr und der Polizei stören.“
Nach massiver Kritik an dieser fragwürdigen Aussage, musste Stiftung Warentest einräumen: „Die Fahrräder […] überschreiten zwar die gesetzlichen Grenzwerte für funkstörende Beeinflussungen, eine Störung der Funkdienste von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen erscheint allerdings unwahrscheinlich, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat.“ [4]
Schufa
Generell erscheint die Kompetenz der Stiftung Warentest auch im Finanzbereich oft sehr fragwürdig. So unterliegen die Tester in einem Artikel über die Schufa dem Irrtum, dass diese die Kreditwürdigkeit einer Person beurteile. Offensichtlich haben die Tester die im Artikel zitierte Aussage dass „der Score auch nach dem erklärten Willen der Schufa nur ein Hilfsmittel bei der Kreditentscheidung sein [soll]." nicht verstanden. Tatsächlich gibt die Schufa lediglich Auskunft über die Stetigkeit einer Person. Der ermittelte Score besagt nur, wie verlässlich sich die Person in der Vergangenheit darstellte und wie wahrscheinlich die zukünftige Bedienung der Verbindlichkeiten auf Basis dieser Daten erscheint. Dies ist ein Aspekt welcher vom Kreditgeber berücksichtigt wird um die Kreditwürdigkeit des potentiellen Schuldners zu ermitteln – es ist jedoch nicht die Kreditwürdigkeit an sich.
"Welche Faktoren den Scorewert im Einzelnen bestimmen, wird von der Schufa als Geschäftsgeheimnis behandelt. Angeblich will sie so verhindern, dass Bürger bewusst Risikofaktoren umgehen. Fest steht aber, dass so wichtige Punkte wie ein fester Job oder ein hohes Einkommen nicht von der Schufa gespeichert werden und damit auch nicht in den Score einfließen. Die Zahlungsfähigkeit wird also nicht berücksichtigt, während scheinbar unverfängliche Umstände, die aber gespeichert sind, den Score hochtreiben können." [5]
Abgesehen davon, dass es wenig wünschenswert erscheint der Schufa auch noch Daten über das Einkommen einer Person mitzuteilen, sagt ein fester Arbeitsvertrag und ein hohes Einkommen an sich wenig über die Kreditwürdigkeit / Zahlungsfähigkeit aus. Um diese beurteilen zu können, müsste die Schufa nicht nur die Einnahmen, sondern auch sämtliche Ausgaben des Kunden kennen. Die Einkommenssituation des Kunden ist für die Schufa jedoch nicht relevant, da sie eben nicht die Kreditwürdigkeit oder die Zahlungsfähigkeit beurteilt, sondern lediglich Wahrscheinlichkeiten für die Verlässlichkeit einer Person zu berechnen versucht.
Anlageberatung
Die Verbraucherzentralen kritisieren immer wieder die von Finanzinstituten und Versicherungen erbrachte Beratungsqualität . [6] Generell ist diese Kritik berechtigt, denn die meisten sogenannten Berater -egal ob Angestellte einer Bank oder freiberuflich Tätige- sind fachlich nur mäßig qualifiziert und in erster Linie Verkäufer. Allerdings können die unqualifizierten Ratschläge und verzerrten Beurteilungen der Tester selbst ebenfalls großen Schaden anrichten. So schießt die Kritik der Verbraucherzentralen nicht selten über das Ziel hinaus. Ein Beispiel: In einem in 05/ 2000 durchgeführten Test fragte ein Kunde mit einem Vermögen von 25.000 DM in Fonds und 38.000 DM auf Spar- und Girokonten nach einer geeigneten Anlage für die Altersvorsorge. [7]
Neben der berechtigten Kritik an der damals insgesamt mangelhaften und wenig individuellen Beratung der Banken wurde in diesem Zusammenhang kritisiert, dass die Berater nicht nach bestehenden Verbindlichkeiten der Kunden gefragt haben: „Nur 5 Prozent der Anlageberater interessierte es, ob ihre Kunden Kredite abzahlen müssen oder anderweitig Schulden haben. Das ist schlecht, denn die beste Rendite erzielt häufig derjenige, der einen Kredit tilgt.“ [7]
Während die Aussage bezüglich der Rendite korrekt ist, so ist die Erwartung der Frage nach eventuellen Verbindlichkeiten im gegebenen Testszenario völlig überzogen. Dies wäre vergleichbar mit der Erwartung, dass ein Autohändler einen potentiellen Autokäufer zuerst fragen sollte, ob letzterer überhaupt einen Führerschein hat.
Wenn der Kunde dem Berater ausdrücklich mitteilt, dass er eine Summe in der genannten Höhe zu Anlagezwecken bzw. sogar zur Altersvorsorge zur Verfügung stehen hat und ein Großteil des Geldes zudem leicht verfügbar auf Spar- und Girokonten liegt, kann der Berater mit Recht annehmen, dass der Kunde die Möglichkeit der Ablösung eventuell bestehender Verbindlichkeiten bereits in Betracht gezogen hat. Würde der Berater den Anlagewunsch des Kunden infrage stellen, wären mache Kunden zu Recht empört über die Respektlosigkeit - denn offensichtlich nimmt der Berater die klar artikulierten Wünsche des Kunden nicht ernst.
Private Rentenversicherung
„Achtung: Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind nicht wirklich Versicherungen, sondern Sparverträge (fast nie zu empfehlen).“ [8] sowie „Eine private Rentenversicherung ist ein Sparvertrag. (Wir betrachten zunächst den Abschnitt bis zum Eintritt ins Rentenalter – der Zeitpunkt, zu dem man in der Regel wählen kann, ob man eine Kapitalauszahlung wünscht oder eine monatliche Rentenzahlung.)“ [9]
Die erste Aussage wird mit den Worten „nicht wirklich“ relativiert. Im zweiten Beispiel beschränkt sich die Verbraucherzentrale HH auf die Betrachtung der Ansparphase und ignoriert damit komplett den eigentlichen Zweck einer privaten Rentenversicherung: die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Offensichtlich ist der Verbraucherzentrale Hamburg bewusst, dass die getroffenen Aussagen „nicht wirklich“ korrekt sind – umso ärgerlicher, dass sie trotzdem seit Jahren verbreitet werden.
Die Tatsache, dass viele Verbraucher -nicht zuletzt aufgrund von irrigen Aussagen der Verbraucherzentralen- Rentenversicherungen als Sparverträge zweckentfremden, macht aus einer Versicherung keinen Sparvertrag. Eine Rentenversicherung als Sparplan zu benutzen (mit der Absicht sich das angesammelte Kapital später in einer Summe auszahlen zu lassen), macht keinen Sinn, da während der Ansparphase bereits die Kosten zur Absicherung der Langlebigkeitsrisikos berücksichtigt werden. Die Rendite fällt daher fast zwangsläufig niedriger aus als bei einem regulären Sparplan. Wer das Langlebigkeitsrisiko nicht absichern, sondern lediglich Kapital ansammeln will, sollte in der Tat keine Versicherung abschließen, sondern stattdessen einen echten Sparvertrag.
Riester-Rente
„Von Rentenversicherungen raten wir grundsätzlich ab – wegen der meist sehr hohen Kosten, die sogar die Zulage auffressen können.“ und „Wir favorisieren zurzeit einen Sparplan bei einer Sparkasse oder bei einer Bank. Da machen Sie nichts falsch.“ [10]
Da das Thema der zitierten Internetseite die Altersvorsorge mittels Riester-Verträgen ist, ist davon auszugehen, dass sich die Aussagen der Verbraucherzentrale Hamburg auf Riester-Banksparpläne beziehen. Abgesehen davon, dass die Verbraucherschützer jeden Berater für platte Aussagen wie „Da machen Sie nichts falsch.“ zu Recht kritisieren würden, impliziert die zweite Aussage, dass sich der Abschluss einer Rentenversicherung durch den Abschluss eines Riester-Banksparplanes vermeiden lässt. Dies ist nur bedingt richtig. Generell mündet jeder Riester-Vertrag -zumindest teilweise- in einer Rentenversicherung, da für Riester-Sparpläne im Altersvermögensgesetz festgeschrieben ist, dass „[...] ein Anteil des zu Beginn der Auszahlphase zur Verfügung stehenden Kapitals zu Beginn der Auszahlphase in eine Rentenversicherung eingebracht wird […]“ [11]
Während der Kunde aber beim direkten Abschluss einer Riester-Rentenversicherung vor Abschluss die verschiedenen Angebote in Ruhe vergleichen und sich das beste Angebot aussuchen kann, kauft er beim Riester-Banksparplan eine Rentenversicherung mit ihm unbekannten Konditionen gleich mit. Der Kunde hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Riester-Banksparplanes keine Kontrolle über die Konditionen der später folgenden Rentenversicherung. Zitat aus dem Riester-Banksparplan Fragenkatalog der Deutsche Skatbank (einer der Favoriten im Riester-Banksparplan-Test im Jahr 2010) [12]: „Für die vielfach noch in weiter Zukunft liegende Auszahlungsphase kann noch keine Zinsvereinbarung bzgl. des Bankauszahlplans getroffen bzw. eine exakte Berechnung über die zu erwartende Rentenhöhe aus dem Bankauszahlplan und/ oder der Rentenversicherung angestellt werden.“ [13]
Riester-Fondssparpläne
"Mit Riester-Fondssparplänen können sich Sparer die höchsten Renditen unter allen staatlich geförderten Riester-Angeboten sichern. Durchschnittlich neun Prozent im Jahr bringen die besten Angebote der sieben untersuchten Fondsgesellschaften. Das ist viel. Zahlt heute eine 32-Jähriger monatlich 100 Euro über 35 Jahre in einen Fondssparplan ein, der mit neun Prozent pro Jahr verzinst wird, erhält er zu Rentenbeginn 271.306 Euro auf die Hand. Verluste muss kein Vorsorgesparer fürchten. Denn Riester-Verträge garantieren immer den Erhalt des eingezahlten Geldes." [14]
Die Darstellung der Verbraucherzentrale ist irreführend. Mit einem Fondssparplan sichert sich der Kunde keineswegs eine hohe Rendite. Die Rendite von (Riester-) Fondssparplänen hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab und kann in keiner Weise prognostiziert werden. Darüber hinaus lässt der Umstand, dass die betrachteten Fondssparpläne in dem kurzen Zeitraum der Jahre 2002 bis 2007 eine gute Rendite erwirtschaftet haben, keine Rückschlüsse auf die weitere Entwicklung zu. Bereits Ende des Jahres 2008 -also nur ein Jahr später- war die gute Performance der Sparpläne zwischenzeitlich komplett hinfällig.
Die Behauptung der Verbraucherzentralen, dass der Sparer bei der Altersvorsorge mit Riester-Verträgen keine Verluste erleiden kann ist ebenfalls irreführend. [15] Zwar ist der Erhalt der Einzahlungen und Zulagen bei Riester-Fondssparplänen garantiert und am Ende der Ansparphase steht dem Kunden somit mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung. Betrachtet man jedoch den über den sehr langen Zeitraum der Ansparphase entstehenden Wertverlust durch die allgemeine Preissteigerung, so bedeutet eine reine Kapitalerstattung ohne jeglichen Ertrag letztendlich sehr wohl einen Kapitalverlust.
Außerdem steht dem Sparer die angesparte Summe am Ende der Ansparphase effektiv gar nicht zur Verfügung, denn es können maximal 30% des Guthabens verfügt werden, ohne dass die staatliche Förderung erstattet werden muss. Würde sich der Riester-Sparer den vollen Betrag auszahlen lassen, so wäre das eine schädliche Verwendung und alle jemals erhaltenen Zulagen und Steuervorteile wären sofort zurück zu zahlen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das angesparte Guthaben teilweise in eine Versicherung eingebracht wird um eine lebenslange Rente zu garantieren. Die Wirtschaftlichkeit hängt somit wie immer letztendlich von der Lebensdauer des Riester-Sparers ab: Wer vor Erreichen des 80. Lebensjahres stirbt, kann mit einem Riester-Vertrag sehr wohl Geld verlieren.
Berufsunfähigkeitsversicherungen
Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit wird als eine der wenigen Versicherungen von Verbraucherschützern empfohlen. Es besteht generelle Einigkeit, dass der Ausfall der Arbeitskraft ein existentielles Risiko darstellt, welches der Absicherung bedarf.
Umso ärgerlicher, dass Finanztest in einem im Mitte des Jahres 2013 veröffentlichten Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen Bewertungsmaßstäbe anlegt, die bei kritischer Betrachtung nur als unvollständig, wenn nicht gar dilettantisch bezeichnet werden können. So empfiehlt Finanztest den potentiellen Versicherungsnehmern pauschal sich unter den im Test sehr guten Anbietern den für sie günstigsten heraussuchen. [16] Allerdings ist es für den Kunden faktisch unmöglich anhand des Tests zu einem auch nur ansatzweise brauchbaren Ergebnis zu kommen.
Auf Nachfrage sagt Finanztest selbst, dass die Qualität des Vertrages das erste Kriterium sein muss, der Preis lediglich das zweite. [16] Da die optimale Absicherung der Berufsunfähigkeit für viele Menschen zu teuer ist, gibt Finanztest Anregungen, wie Kunden den wichtigen Schutz bezahlbarer gestalten können. Dabei werden leider komplett unsinnige (Vermeidung von Berufswechsel), sowie potentiell ruinöse Ratschläge (Laufzeit des Vertrages nur bis zum 60. Lebensjahr) erteilt.
Die Regelaltersrente für jüngere Menschen gilt aber erst ab 67 Jahre, respektive ab 65 Jahre für besonders langjährig Versicherte, und vor dem 63. Lebensjahr gibt es die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht einmal mit Abschlägen. Das vorzeitige Ende des Versicherungsschutzes bedeutet also schlimmstenfalls eine massive Versorgungslücke von mehreren Jahren.
In einer Stellungnahme zum Test wird klargestellt: „Wer die Laufzeit des Vertrags nur bis zum 60. Lebensjahr vereinbart, muss die Lücke mit anderen Finanzquellen füllen können.“ [16] Das ist erstens unsinnig und zweitens vollkommen unrealistisch. Finanztest verschweigt denn auch die konkrete Dimension dieser Lücke. Das ist unverantwortlich denn es ist davon auszugehen, dass der in Versicherungsfragen eher unbedarfte Leser diese Lücke kaum realistisch einschätzen kann.
So würden die Musterkunden des Tests bei einer Berufsunfähigkeit ab 60 Jahren einen möglichen Verlust von 18.000 Euro (Industriemechaniker) beziehungsweise 12.000 Euro (Arzthelferin) pro Jahr erleiden. Bei dem worst-case Szenario von einem Zeitraum von sieben Jahren würde dies in der Summe einen potentiellen Verlust von 126.000 Euro bzw. 84.000 Euro bedeuten.
Die notwendigen Konsequenzen solcher dilettantischen Tests sind offensichtlich: Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass Tests und Ratings in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten und die Institutionen, die diese erstellen, den gleichen Voraussetzungen und Haftungsregeln unterworfen werden, wie sie für Berater und Vermittler bereits heute gelten. Alles was über allgemeine Informationen und Meinungsäußerungen hinaus geht, also individuelle Beratungen oder eben Tests, Ratings und Rankings muss zur Haftung desjenigen führen, der sie erstellt.
Eine gesetzliche Regelung ist jedoch nicht in Sicht. Ein Anfang wäre aber schon gemacht, wenn sich die Tester generell wieder auf Qualität besinnen und bei Versicherungstests in Zukunft deutlicher auf folgende Punkte hinweisen würden:
Insgesamt drängt sich durchaus der Verdacht auf, dass das zum 1. Juli 2013 eingeführte neue Siegel-System von Finanztest die Benotung des Tests der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst haben könnte. Die Versicherungskonzerne sind natürlich nur daran interessiert möglichst ausgezeichnete Noten zu kaufen – und für Finanztest ist es folglich lukrativer, wenn es möglichst viele solcher Kandidaten gibt.
Auch in anderen Bereichen sieht es so aus, als ob die Verbraucherzentralen mittlerweile weniger um Aufklärung von Konsumenten und Verbraucherschutz, sondern vielmehr um die eigenen kommerziellen Interessen besorgt sind. Es ist vollkommen legitim wenn sich die Verbraucherzentralen den Aufwand z.B. eines Tests von Bauspartarifen vergüten lassen. Wer hier den optimalen Vertrag für sich finden will, soll durchaus für die umfangreiche Recherche und Datenaufbereitung zahlen. Bei einer Warnliste von unseriösen Anbietern von Kapitalanlagen ist die Sachlage jedoch etwas anders. Das ist keine Finanzoptimierung, sondern Anlegerschutz im wahrsten Sinne. Leider sieht sich die Verbraucherzentrale aber nicht in der Lage diese Liste kostenfrei zur Verfügung zu stellen. [17]
Weiteres Beispiel: Im August 2013 teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit, dass viele Kreditnehmer aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei Baudarlehen auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch die Möglichkeit haben ihren Kredit vorzeitig aufzulösen. Anstatt dem Darlehensnehmer aber eine Checkliste zur Verfügung zu stellen anhand derer er seinen Vertrag vorab selbst prüfen kann, wird ihm vielmehr die Prüfung durch die Verbraucherzentrale aufgedrängt. Kostenpunkt: stolze 60 Euro... [18]
Es spricht nichts gegen eine generelle Gewinnerzielungsabsicht. Allerdings sollte diese bei einer allgemein als gemeinnützig betrachteten Organisation wie den Verbraucherzentralen offener kommuniziert werden. Manche Informationen sind allerdings schlicht so elementar, dass sie von einer Verbraucherschutzorganisation kostenfrei erhältlich sein sollten.
Stand: September 2014
Die Verbraucherzentralen kritisieren immer wieder die von Finanzinstituten und Versicherungen erbrachte Beratungsqualität . [6] Generell ist diese Kritik berechtigt, denn die meisten sogenannten Berater -egal ob Angestellte einer Bank oder freiberuflich Tätige- sind fachlich nur mäßig qualifiziert und in erster Linie Verkäufer. Allerdings können die unqualifizierten Ratschläge und verzerrten Beurteilungen der Tester selbst ebenfalls großen Schaden anrichten. So schießt die Kritik der Verbraucherzentralen nicht selten über das Ziel hinaus. Ein Beispiel: In einem in 05/ 2000 durchgeführten Test fragte ein Kunde mit einem Vermögen von 25.000 DM in Fonds und 38.000 DM auf Spar- und Girokonten nach einer geeigneten Anlage für die Altersvorsorge. [7]
Neben der berechtigten Kritik an der damals insgesamt mangelhaften und wenig individuellen Beratung der Banken wurde in diesem Zusammenhang kritisiert, dass die Berater nicht nach bestehenden Verbindlichkeiten der Kunden gefragt haben: „Nur 5 Prozent der Anlageberater interessierte es, ob ihre Kunden Kredite abzahlen müssen oder anderweitig Schulden haben. Das ist schlecht, denn die beste Rendite erzielt häufig derjenige, der einen Kredit tilgt.“ [7]
Während die Aussage bezüglich der Rendite korrekt ist, so ist die Erwartung der Frage nach eventuellen Verbindlichkeiten im gegebenen Testszenario völlig überzogen. Dies wäre vergleichbar mit der Erwartung, dass ein Autohändler einen potentiellen Autokäufer zuerst fragen sollte, ob letzterer überhaupt einen Führerschein hat.
Wenn der Kunde dem Berater ausdrücklich mitteilt, dass er eine Summe in der genannten Höhe zu Anlagezwecken bzw. sogar zur Altersvorsorge zur Verfügung stehen hat und ein Großteil des Geldes zudem leicht verfügbar auf Spar- und Girokonten liegt, kann der Berater mit Recht annehmen, dass der Kunde die Möglichkeit der Ablösung eventuell bestehender Verbindlichkeiten bereits in Betracht gezogen hat. Würde der Berater den Anlagewunsch des Kunden infrage stellen, wären mache Kunden zu Recht empört über die Respektlosigkeit - denn offensichtlich nimmt der Berater die klar artikulierten Wünsche des Kunden nicht ernst.
Private Rentenversicherung
„Achtung: Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind nicht wirklich Versicherungen, sondern Sparverträge (fast nie zu empfehlen).“ [8] sowie „Eine private Rentenversicherung ist ein Sparvertrag. (Wir betrachten zunächst den Abschnitt bis zum Eintritt ins Rentenalter – der Zeitpunkt, zu dem man in der Regel wählen kann, ob man eine Kapitalauszahlung wünscht oder eine monatliche Rentenzahlung.)“ [9]
Die erste Aussage wird mit den Worten „nicht wirklich“ relativiert. Im zweiten Beispiel beschränkt sich die Verbraucherzentrale HH auf die Betrachtung der Ansparphase und ignoriert damit komplett den eigentlichen Zweck einer privaten Rentenversicherung: die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Offensichtlich ist der Verbraucherzentrale Hamburg bewusst, dass die getroffenen Aussagen „nicht wirklich“ korrekt sind – umso ärgerlicher, dass sie trotzdem seit Jahren verbreitet werden.
Die Tatsache, dass viele Verbraucher -nicht zuletzt aufgrund von irrigen Aussagen der Verbraucherzentralen- Rentenversicherungen als Sparverträge zweckentfremden, macht aus einer Versicherung keinen Sparvertrag. Eine Rentenversicherung als Sparplan zu benutzen (mit der Absicht sich das angesammelte Kapital später in einer Summe auszahlen zu lassen), macht keinen Sinn, da während der Ansparphase bereits die Kosten zur Absicherung der Langlebigkeitsrisikos berücksichtigt werden. Die Rendite fällt daher fast zwangsläufig niedriger aus als bei einem regulären Sparplan. Wer das Langlebigkeitsrisiko nicht absichern, sondern lediglich Kapital ansammeln will, sollte in der Tat keine Versicherung abschließen, sondern stattdessen einen echten Sparvertrag.
Riester-Rente
„Von Rentenversicherungen raten wir grundsätzlich ab – wegen der meist sehr hohen Kosten, die sogar die Zulage auffressen können.“ und „Wir favorisieren zurzeit einen Sparplan bei einer Sparkasse oder bei einer Bank. Da machen Sie nichts falsch.“ [10]
Da das Thema der zitierten Internetseite die Altersvorsorge mittels Riester-Verträgen ist, ist davon auszugehen, dass sich die Aussagen der Verbraucherzentrale Hamburg auf Riester-Banksparpläne beziehen. Abgesehen davon, dass die Verbraucherschützer jeden Berater für platte Aussagen wie „Da machen Sie nichts falsch.“ zu Recht kritisieren würden, impliziert die zweite Aussage, dass sich der Abschluss einer Rentenversicherung durch den Abschluss eines Riester-Banksparplanes vermeiden lässt. Dies ist nur bedingt richtig. Generell mündet jeder Riester-Vertrag -zumindest teilweise- in einer Rentenversicherung, da für Riester-Sparpläne im Altersvermögensgesetz festgeschrieben ist, dass „[...] ein Anteil des zu Beginn der Auszahlphase zur Verfügung stehenden Kapitals zu Beginn der Auszahlphase in eine Rentenversicherung eingebracht wird […]“ [11]
Während der Kunde aber beim direkten Abschluss einer Riester-Rentenversicherung vor Abschluss die verschiedenen Angebote in Ruhe vergleichen und sich das beste Angebot aussuchen kann, kauft er beim Riester-Banksparplan eine Rentenversicherung mit ihm unbekannten Konditionen gleich mit. Der Kunde hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Riester-Banksparplanes keine Kontrolle über die Konditionen der später folgenden Rentenversicherung. Zitat aus dem Riester-Banksparplan Fragenkatalog der Deutsche Skatbank (einer der Favoriten im Riester-Banksparplan-Test im Jahr 2010) [12]: „Für die vielfach noch in weiter Zukunft liegende Auszahlungsphase kann noch keine Zinsvereinbarung bzgl. des Bankauszahlplans getroffen bzw. eine exakte Berechnung über die zu erwartende Rentenhöhe aus dem Bankauszahlplan und/ oder der Rentenversicherung angestellt werden.“ [13]
Riester-Fondssparpläne
"Mit Riester-Fondssparplänen können sich Sparer die höchsten Renditen unter allen staatlich geförderten Riester-Angeboten sichern. Durchschnittlich neun Prozent im Jahr bringen die besten Angebote der sieben untersuchten Fondsgesellschaften. Das ist viel. Zahlt heute eine 32-Jähriger monatlich 100 Euro über 35 Jahre in einen Fondssparplan ein, der mit neun Prozent pro Jahr verzinst wird, erhält er zu Rentenbeginn 271.306 Euro auf die Hand. Verluste muss kein Vorsorgesparer fürchten. Denn Riester-Verträge garantieren immer den Erhalt des eingezahlten Geldes." [14]
Die Darstellung der Verbraucherzentrale ist irreführend. Mit einem Fondssparplan sichert sich der Kunde keineswegs eine hohe Rendite. Die Rendite von (Riester-) Fondssparplänen hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab und kann in keiner Weise prognostiziert werden. Darüber hinaus lässt der Umstand, dass die betrachteten Fondssparpläne in dem kurzen Zeitraum der Jahre 2002 bis 2007 eine gute Rendite erwirtschaftet haben, keine Rückschlüsse auf die weitere Entwicklung zu. Bereits Ende des Jahres 2008 -also nur ein Jahr später- war die gute Performance der Sparpläne zwischenzeitlich komplett hinfällig.
Die Behauptung der Verbraucherzentralen, dass der Sparer bei der Altersvorsorge mit Riester-Verträgen keine Verluste erleiden kann ist ebenfalls irreführend. [15] Zwar ist der Erhalt der Einzahlungen und Zulagen bei Riester-Fondssparplänen garantiert und am Ende der Ansparphase steht dem Kunden somit mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung. Betrachtet man jedoch den über den sehr langen Zeitraum der Ansparphase entstehenden Wertverlust durch die allgemeine Preissteigerung, so bedeutet eine reine Kapitalerstattung ohne jeglichen Ertrag letztendlich sehr wohl einen Kapitalverlust.
Außerdem steht dem Sparer die angesparte Summe am Ende der Ansparphase effektiv gar nicht zur Verfügung, denn es können maximal 30% des Guthabens verfügt werden, ohne dass die staatliche Förderung erstattet werden muss. Würde sich der Riester-Sparer den vollen Betrag auszahlen lassen, so wäre das eine schädliche Verwendung und alle jemals erhaltenen Zulagen und Steuervorteile wären sofort zurück zu zahlen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das angesparte Guthaben teilweise in eine Versicherung eingebracht wird um eine lebenslange Rente zu garantieren. Die Wirtschaftlichkeit hängt somit wie immer letztendlich von der Lebensdauer des Riester-Sparers ab: Wer vor Erreichen des 80. Lebensjahres stirbt, kann mit einem Riester-Vertrag sehr wohl Geld verlieren.
Berufsunfähigkeitsversicherungen
Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit wird als eine der wenigen Versicherungen von Verbraucherschützern empfohlen. Es besteht generelle Einigkeit, dass der Ausfall der Arbeitskraft ein existentielles Risiko darstellt, welches der Absicherung bedarf.
Umso ärgerlicher, dass Finanztest in einem im Mitte des Jahres 2013 veröffentlichten Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen Bewertungsmaßstäbe anlegt, die bei kritischer Betrachtung nur als unvollständig, wenn nicht gar dilettantisch bezeichnet werden können. So empfiehlt Finanztest den potentiellen Versicherungsnehmern pauschal sich unter den im Test sehr guten Anbietern den für sie günstigsten heraussuchen. [16] Allerdings ist es für den Kunden faktisch unmöglich anhand des Tests zu einem auch nur ansatzweise brauchbaren Ergebnis zu kommen.
Auf Nachfrage sagt Finanztest selbst, dass die Qualität des Vertrages das erste Kriterium sein muss, der Preis lediglich das zweite. [16] Da die optimale Absicherung der Berufsunfähigkeit für viele Menschen zu teuer ist, gibt Finanztest Anregungen, wie Kunden den wichtigen Schutz bezahlbarer gestalten können. Dabei werden leider komplett unsinnige (Vermeidung von Berufswechsel), sowie potentiell ruinöse Ratschläge (Laufzeit des Vertrages nur bis zum 60. Lebensjahr) erteilt.
Die Regelaltersrente für jüngere Menschen gilt aber erst ab 67 Jahre, respektive ab 65 Jahre für besonders langjährig Versicherte, und vor dem 63. Lebensjahr gibt es die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht einmal mit Abschlägen. Das vorzeitige Ende des Versicherungsschutzes bedeutet also schlimmstenfalls eine massive Versorgungslücke von mehreren Jahren.
In einer Stellungnahme zum Test wird klargestellt: „Wer die Laufzeit des Vertrags nur bis zum 60. Lebensjahr vereinbart, muss die Lücke mit anderen Finanzquellen füllen können.“ [16] Das ist erstens unsinnig und zweitens vollkommen unrealistisch. Finanztest verschweigt denn auch die konkrete Dimension dieser Lücke. Das ist unverantwortlich denn es ist davon auszugehen, dass der in Versicherungsfragen eher unbedarfte Leser diese Lücke kaum realistisch einschätzen kann.
So würden die Musterkunden des Tests bei einer Berufsunfähigkeit ab 60 Jahren einen möglichen Verlust von 18.000 Euro (Industriemechaniker) beziehungsweise 12.000 Euro (Arzthelferin) pro Jahr erleiden. Bei dem worst-case Szenario von einem Zeitraum von sieben Jahren würde dies in der Summe einen potentiellen Verlust von 126.000 Euro bzw. 84.000 Euro bedeuten.
Die notwendigen Konsequenzen solcher dilettantischen Tests sind offensichtlich: Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass Tests und Ratings in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten und die Institutionen, die diese erstellen, den gleichen Voraussetzungen und Haftungsregeln unterworfen werden, wie sie für Berater und Vermittler bereits heute gelten. Alles was über allgemeine Informationen und Meinungsäußerungen hinaus geht, also individuelle Beratungen oder eben Tests, Ratings und Rankings muss zur Haftung desjenigen führen, der sie erstellt.
Eine gesetzliche Regelung ist jedoch nicht in Sicht. Ein Anfang wäre aber schon gemacht, wenn sich die Tester generell wieder auf Qualität besinnen und bei Versicherungstests in Zukunft deutlicher auf folgende Punkte hinweisen würden:
- Ein Test von Versicherungen gibt lediglich allgemeine Hinweise welche Tarife mindestens den branchenüblichen Basisschutz bieten und liefert daher lediglich Anhaltspunkte, welche Tarife der näheren Betrachtung wert sind.
- Die Einzelfallkonstellationen in Bereich von Versicherungen sind viel zu zahlreich, als dass ein allgemeiner Test dies abdecken könnte. Der Test ersetzt daher auf keinen Fall die individuelle Beratung durch einen kompetenten Fachmann.
Insgesamt drängt sich durchaus der Verdacht auf, dass das zum 1. Juli 2013 eingeführte neue Siegel-System von Finanztest die Benotung des Tests der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst haben könnte. Die Versicherungskonzerne sind natürlich nur daran interessiert möglichst ausgezeichnete Noten zu kaufen – und für Finanztest ist es folglich lukrativer, wenn es möglichst viele solcher Kandidaten gibt.
Auch in anderen Bereichen sieht es so aus, als ob die Verbraucherzentralen mittlerweile weniger um Aufklärung von Konsumenten und Verbraucherschutz, sondern vielmehr um die eigenen kommerziellen Interessen besorgt sind. Es ist vollkommen legitim wenn sich die Verbraucherzentralen den Aufwand z.B. eines Tests von Bauspartarifen vergüten lassen. Wer hier den optimalen Vertrag für sich finden will, soll durchaus für die umfangreiche Recherche und Datenaufbereitung zahlen. Bei einer Warnliste von unseriösen Anbietern von Kapitalanlagen ist die Sachlage jedoch etwas anders. Das ist keine Finanzoptimierung, sondern Anlegerschutz im wahrsten Sinne. Leider sieht sich die Verbraucherzentrale aber nicht in der Lage diese Liste kostenfrei zur Verfügung zu stellen. [17]
Weiteres Beispiel: Im August 2013 teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit, dass viele Kreditnehmer aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei Baudarlehen auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch die Möglichkeit haben ihren Kredit vorzeitig aufzulösen. Anstatt dem Darlehensnehmer aber eine Checkliste zur Verfügung zu stellen anhand derer er seinen Vertrag vorab selbst prüfen kann, wird ihm vielmehr die Prüfung durch die Verbraucherzentrale aufgedrängt. Kostenpunkt: stolze 60 Euro... [18]
Es spricht nichts gegen eine generelle Gewinnerzielungsabsicht. Allerdings sollte diese bei einer allgemein als gemeinnützig betrachteten Organisation wie den Verbraucherzentralen offener kommuniziert werden. Manche Informationen sind allerdings schlicht so elementar, dass sie von einer Verbraucherschutzorganisation kostenfrei erhältlich sein sollten.
Stand: September 2014
[1]
http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/umfrage-verbraucher-vertrauen-warentestern-mehr-als-staat-und-politik/9835796.html
[2] http://www.sueddeutsche.de/geld/streit-ueber-aroma-in-schokolade-stiftung-warentest-verliert-erneut-gegen-ritter-sport-1.2121929
[3] http://openjur.de/u/64667.html
[4] http://www.test.de/Elektrofahrraeder-Das-Risiko-faehrt-beim-E-Bike-mit-4542780-0 (aufgerufen im Mai 2014)
[5] http://www.test.de/Schufa-Der-geborene-Risikokunde-17613-0
[6] http://www.test.de/Bausparen-Vier-gut-vier-mangelhaft-4418214-0
[7] http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/Anlageberatung-Voellig-verschnitten-40012-17595
[8] http://www.vzhh.de/versicherungen/30513/schnellkurs-in-sachen-versicherungen.aspx (aufgerufen am 19.06.2011)
[9] http://www.vzhh.de/versicherungen/30697/was-ist-eigentlich-private-rentenversicherunghtm.aspx (aufgerufen am 19.06.2011)
[10] http://www.vzhh.de/geldanlage/30326/riester-vertraege-ja.aspx (aufgerufen am 19.06.2011)
[11] http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&//*%5B@attr_id=%27bgbl101s1310.pdf%27%5D (siehe Seite 14 des Bundesgesetzblattes Jahrgang 2001 Teil I Nr. 31 vom 29. Juni 2001: Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) Artikel 7, §1, Absatz 5)
[12] http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Riester-Banksparplaene-Gut-trotz-Niedrigzinsen-4145550-4169866/
[13] https://ssl.skatbank.de/files/pdf/Fragenkatalog_zum_Thema_Private_Altersvorsorge.pdf
[14] http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Riester-Fondssparplaene-Aktien-fuer-eine-gute-Rente-1585262-1585369 (aufgerufen am 19.06.2011)
[15] http://www.test.de/Riester-Foerderung-Viel-Geld-dazu-1434168-0/ und http://www.test.de/Altersvorsorge-Optimal-abgesichert-1163087-1164200/ (aufgerufen am 22.02.2013)
[16] http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-75-Angebote-im-Test-4555796-4566113/ (Aufgerufen am 01.09.2013)
[17] http://www.test.de/Warnliste-Geldanlage-Unserioese-Firmen-und-Produkte-1131965-0
[18] http://www.vzhh.de/baufinanzierung/311059/widerrufsbelehrungen-meistens-ungueltig.aspx
Tags: Verbraucherzentrale Steuermittel gemeinnütziger Verein Finanzierung Verbraucherschutz Versicherung Makler Berater Vertrag Gesetz Gericht Klage Gewerbeordnung Bund der Versicherten BdV Riester Fonds Bank Sparplan Berufsunfahigkeit Prozessquote Kapital Altersvorsorge Renten Versicherung Online Stiftung Warentest E-Bikes Lebensmittel Aroma Ritter Sport Schokolade Friends of Finanztest Facebook Analysehauses Franke & Bornberg
[2] http://www.sueddeutsche.de/geld/streit-ueber-aroma-in-schokolade-stiftung-warentest-verliert-erneut-gegen-ritter-sport-1.2121929
[3] http://openjur.de/u/64667.html
[4] http://www.test.de/Elektrofahrraeder-Das-Risiko-faehrt-beim-E-Bike-mit-4542780-0 (aufgerufen im Mai 2014)
[5] http://www.test.de/Schufa-Der-geborene-Risikokunde-17613-0
[6] http://www.test.de/Bausparen-Vier-gut-vier-mangelhaft-4418214-0
[7] http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/Anlageberatung-Voellig-verschnitten-40012-17595
[8] http://www.vzhh.de/versicherungen/30513/schnellkurs-in-sachen-versicherungen.aspx (aufgerufen am 19.06.2011)
[9] http://www.vzhh.de/versicherungen/30697/was-ist-eigentlich-private-rentenversicherunghtm.aspx (aufgerufen am 19.06.2011)
[10] http://www.vzhh.de/geldanlage/30326/riester-vertraege-ja.aspx (aufgerufen am 19.06.2011)
[11] http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&//*%5B@attr_id=%27bgbl101s1310.pdf%27%5D (siehe Seite 14 des Bundesgesetzblattes Jahrgang 2001 Teil I Nr. 31 vom 29. Juni 2001: Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) Artikel 7, §1, Absatz 5)
[12] http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Riester-Banksparplaene-Gut-trotz-Niedrigzinsen-4145550-4169866/
[13] https://ssl.skatbank.de/files/pdf/Fragenkatalog_zum_Thema_Private_Altersvorsorge.pdf
[14] http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Riester-Fondssparplaene-Aktien-fuer-eine-gute-Rente-1585262-1585369 (aufgerufen am 19.06.2011)
[15] http://www.test.de/Riester-Foerderung-Viel-Geld-dazu-1434168-0/ und http://www.test.de/Altersvorsorge-Optimal-abgesichert-1163087-1164200/ (aufgerufen am 22.02.2013)
[16] http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-75-Angebote-im-Test-4555796-4566113/ (Aufgerufen am 01.09.2013)
[17] http://www.test.de/Warnliste-Geldanlage-Unserioese-Firmen-und-Produkte-1131965-0
[18] http://www.vzhh.de/baufinanzierung/311059/widerrufsbelehrungen-meistens-ungueltig.aspx
Tags: Verbraucherzentrale Steuermittel gemeinnütziger Verein Finanzierung Verbraucherschutz Versicherung Makler Berater Vertrag Gesetz Gericht Klage Gewerbeordnung Bund der Versicherten BdV Riester Fonds Bank Sparplan Berufsunfahigkeit Prozessquote Kapital Altersvorsorge Renten Versicherung Online Stiftung Warentest E-Bikes Lebensmittel Aroma Ritter Sport Schokolade Friends of Finanztest Facebook Analysehauses Franke & Bornberg