Vigilantismus bezeichnet die jenseits der staatlich zugelassenen Möglichkeiten erfolgende gewaltsame Erzwingung, Verhinderung oder Bestrafung eines unerwünschten Verhaltens anderer durch nicht-staatliche Akteure.
Das Problem des Vigilantismus ist, dass Rechtsbrüche im Namen der Guten Sache begangen werden und diese von den Aktivisten nicht als Straftaten definiert werden, sondern vielmehr als legitime Gegenwehr gegen ein handlungsunfähiges/ korruptes und nicht reformierbares System. Der Übergang zu einer Terrorgruppe ist dabei fließend.
Im Unterschied zur allgemeinen Gewaltkriminalität ist Vigilantismus nicht durch eigennützige Motive wie Habgier geprägt, sondern nimmt für sich die normative Steuerung des Verhaltens anderer in Anspruch und die Verteidigung oder Wiederherstellung von Recht und Ordnung. Eine Grundargumentation zur Rechtfertigung des Vigilantismus findet sich in Behauptungen, man müsse das Recht selbst in die eigenen Hände nehmen, weil der Staat entweder nicht vorhanden oder in den Händen von Verbrechern sei oder seine grundlegenden Verpflichtungen nicht erfülle.
Vigilantismus steht im Spannungsverhältnis zum Gewaltmonopol des Staates. Allgemein lassen sich drei Typen unterscheiden:
Stand: Dezember 2018
Tags: Denunzianten Online Pranger Aktivismus Soziale Medien public shaming Sleeping Giants Breitbart Zentrum für Politische Schönheit Kampf gegen Rechts Correctiv Vigilantismus NetzDG Hate Speech Gutmenschen Terror Wehrsportgruppe Bürgerwehr Nachbarschaftswache Selbstjustiz Kriminalität staatliches Gewaltmonopol Terrorismus Überwachung Sicherheit Polizei Spitzel Zivil Gesellschaft Recht Staat Demokratie Unschuldsvermutung Justiz
Das Problem des Vigilantismus ist, dass Rechtsbrüche im Namen der Guten Sache begangen werden und diese von den Aktivisten nicht als Straftaten definiert werden, sondern vielmehr als legitime Gegenwehr gegen ein handlungsunfähiges/ korruptes und nicht reformierbares System. Der Übergang zu einer Terrorgruppe ist dabei fließend.
Im Unterschied zur allgemeinen Gewaltkriminalität ist Vigilantismus nicht durch eigennützige Motive wie Habgier geprägt, sondern nimmt für sich die normative Steuerung des Verhaltens anderer in Anspruch und die Verteidigung oder Wiederherstellung von Recht und Ordnung. Eine Grundargumentation zur Rechtfertigung des Vigilantismus findet sich in Behauptungen, man müsse das Recht selbst in die eigenen Hände nehmen, weil der Staat entweder nicht vorhanden oder in den Händen von Verbrechern sei oder seine grundlegenden Verpflichtungen nicht erfülle.
Vigilantismus steht im Spannungsverhältnis zum Gewaltmonopol des Staates. Allgemein lassen sich drei Typen unterscheiden:
- Handeln an Stelle des Staates: Die Vigilanten handeln stellvertretend für eine Staatsmacht, die real oder gefühlt nicht präsent ist. Das Handeln wird als Verteidigungsmaßnahme und Schutz eigener Rechtsgüter legitimiert. Es tritt temporär an die Stelle einer vorgeblich erwünschten staatlichen Ordnung. Ein Beispiel hierfür sind Anhänger selbsternannter Bürgerwehren, die sich berufen fühlen das Recht in die eigenen Hände zu nehmen.
- Handeln als der bessere Staat: Die Akteure richten sich gegen die konkrete staatliche Rechtsetzung und Praxis des Strafens, die als zu nachgiebig empfunden wird und deshalb verstärkt werden soll. Das staatliche Gewaltmonopol wird offensiv gebrochen, um eigenmächtig Verhaltensweisen zu sanktionieren, die der Staat toleriert. Es dient zur vermeintlichen Herstellung wahrer Gerechtigkeit und Etablierung eines höheren gesellschaftlichen Idealzustandes. Das Handeln hat Signalfunktion, es wird aktiv medial inszeniert und soll die rechtspolitische Debatte beeinflussen.
- Handeln jenseits des Staates: Es soll gewaltsam eine andere als die staatliche Ordnung errichtet werden. Die bestehende Ordnung wird als illegitim abgelehnt, soll jedoch nicht notwendig in Gänze abgeschafft werden. Die Vigilanten verfügen über einen hohen Organisationsgrad, etwa in Gestalt von bewaffneten Milizen und Banden, die sich auf die Kontrolle bestimmter Landesteile beschränken können, um dort einen eigenen Rechtsraum zu etablieren. Ein Beispiel ist der IS.
Stand: Dezember 2018
Tags: Denunzianten Online Pranger Aktivismus Soziale Medien public shaming Sleeping Giants Breitbart Zentrum für Politische Schönheit Kampf gegen Rechts Correctiv Vigilantismus NetzDG Hate Speech Gutmenschen Terror Wehrsportgruppe Bürgerwehr Nachbarschaftswache Selbstjustiz Kriminalität staatliches Gewaltmonopol Terrorismus Überwachung Sicherheit Polizei Spitzel Zivil Gesellschaft Recht Staat Demokratie Unschuldsvermutung Justiz